Schiedsgerichtsverfahren

Die verbindliche private Streitbeilegung

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Mediation in Wirtschaft
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Schiedsgerichtsverfahren (Schiedsgerichtsbarkeit) bezeichnet einen Teil der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Hauptmerkmal eines Schiedverfahrens ist es, dass ein Dritter über den Streit der beteiligten Parteien entscheidet. Ähnlich, wie das Urteil eines staatlichen Gerichts, ist dieser Schiedsspruch für beide Seiten verbindlich.

Anders jedoch als bei einem Gerichtsverfahren, gibt es bei einem Schiedsverfahren i.d.R. lediglich eine Instanz.

Einer der Vorteile der Streitbeilegung auf dem Wege eines Schiedsverfahrens besteht darin, dass die am Streit beteiligten Parteien sich vorab gemeinsam auf einen durchführenden Schlichter (Schiedsrichter) einigen können.

Sofern ich als Mediator nicht bereits in einer Angelegenheit zur Konfliktbearbeitung mittels Mediation involviert bin, stehe ich, vor dem Hintergrund meiner Qualifikation, auch als Schiedsrichter in einem Schiedsverfahren zur Verfügung.

In den von mir geleiteten Schiedsverfahren lege ich, gemeinsam mit den beiden beteiligten Streitparteien, die anzuwendenden Verfahrensregeln bereits im Vorfeld fest.

Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit, auf nicht-öffentliche Durchführung des Schiedsverfahrens, zur Wahrung der Vertraulichkeit.

Dirk Wolff-Simon

„Ein guter Streit kennt keine Verlierer“

Konfliktmanagement & Mediation, Hannover


Tel.: 0511 - 600 17 06
Mobil.: 0172 - 511 23 24
eMail: info@wirtschaftsmediator-wosi.de


Veröffentlichungen

Restrukturierung in der Krise durch Mediation
in: ForderungsPraktiker , FCH (Hrsg.) 09/10 2022

Sanierung in der Eigenverwaltung
in: ForderungsPraktiker, FCH (Hrsg.) 07/08 2023

Der Asset-Deal als Instrument der übertragenen Sanierung
in: Forderungspraktiker, FCH (Hrsg.) 09/10 2023

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