Mediation statt Rechtsstreit
Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung
Mitglied im Bundesverband
Mediation in Wirtschaft
und Arbeitswelt e.V.
Vom QualitätsVerbund Mediation
gemäß § 5 Abs. 2 Mediationsgesetz
zertifizierter QVM-Mediator
IHK-Hannover
zertifizierter Mediator
(BMWA®)
Verfahren und Grundprinzipien der Mediation
In §1 MediationsG heißt es:
„Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine
einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.“
Diese Konfliktlösungsmethode folgt vier Prinzipien:
- Methodisch werden die Menschen und ihre Probleme getrennt voneinander behandelt.
- Es stehen nicht die Positionen, sondern die Interessen im Mittelpunkt der Verhandlung.
- Das dritte Prinzip besteht darin, Positionen zu entwickeln, die für beide Partner Vorteile bringen – „win-win-Situation“.
- Last but not least lautet das vierte Prinzip, dass man sich auf neutrale Beurteilungskriterien bezüglich der Entscheidungsalternativen einigt.
Anforderungen an einen Moderator
Jeder kann sich Mediator nennen und mediieren, jedoch erfüllt nur der „zertifizierte Mediator“ ein besonderes Anforderungsprofil.
Der Mediator ist die wichtigste Variabel im Mediationsverfahren. Er katalysiert und strukturiert den Verhandlungsrahmen „“Setting“) und den Verhandlungsprozess.
Der Mediator trägt zur Konflikterhellung und zur Wiederherstellung des Dialogs zwischen den Konfliktparteien (Medianden) bei und sorgt dafür, dass Machtungleichgewichte
kompensiert werden und sich nicht nachteiligt auf den Konfliktprozess auswirken.
Ein Mediator ist niemals Partei – er ist unabhängig, neutral und verschwiegen!
Merkmale eines Mediationsverfahrens
Vorrangiges Ziel eines Mediationsverfahrens zur Konfliktbeilegung ist stets die gütliche Einigung anstelle eines Gerichtsverfahrens, in dem eine Partei oftmals
bis zur letzten Instanz geht um ihr Recht durchzusetzen.
Daher muss in jeder Klageschrift bereits Erwähnung finden, ob dem zukünftigen Rechtsstreit bereits ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung (z.B. in Form
einer Mediation) vorausgegangen ist, bzw. eine schlüssige Erklärung darüber, was einem solchen Versuch entgegensteht.
Zudem können die Gerichte die Teilnahme an einem Mediationsverfahren vorschlagen und für diese Zeitdauer das Ruhen des gerichtlichen Verfahrens anordnen.
- Vermittlung durch unparteiische („neutrale“/ allparteiliche) Dritte. Mediatoren haben keine Entscheidungsgewalt im Hinblick auf den Streitgegenstand, sie sind weder Richter noch Schlichter
- Einbeziehung und direkte Kommunikation aller Konfliktparteien; i.d.R. sind diese anwesend (keine die Parteien ersetzende Vertretung durch Dritte)
- Informelle/außergerichtliche Konfliktbearbeitung, flexible Verfahrensgestaltung
- Nicht-Öffentlichkeit und Vertraulichkeit
- Autonomie und Freiwilligkeit: die Parteien bestimmen Anfang und Ende der Mediation; der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen
- Konsensorientierung: Verzicht auf Machtentscheidungen und einseitige Rechtsdurchsetzung
- selbstbestimmte, interessensgerechte, ressourcensparende, kostengünstige und zukunftsgerichtete Regelung/Lösung des Konflikts (sogenannte „win-win“-Situation)
Dirk Wolff-Simon
„Ein guter Streit kennt keine Verlierer“
Konfliktmanagement & Mediation, Hannover
Tel.: | 0511 - 600 17 06 |
Mobil.: | 0172 - 511 23 24 |
eMail: | info@wirtschaftsmediator-wosi.de |
Veröffentlichungen
Die Mediation als Chance für eine erfolgreiche Unternehmenssanierung in der Krise
in: Praktikerhandbuch Problematische Firmenkundenkredite, FCH Heidelberg (Hrsg.) 6. Auflage
Restrukturierung in der Krise durch Mediation
in: ForderungsPraktiker , FCH (Hrsg.) 09-10/2022
Sanierung in der Eigenverwaltung
in: ForderungsPraktiker, FCH (Hrsg.) 07-08/2023
Die übertragene Sanierung im und außerhalb des Insolvenzverfahrens
Der Asset Deal als Instrument der übertragenen Sanierung
in: KreditPraktiker, FCH (Hrsg.) 09-10/2023
Sanierungswerkzeuge: Asset-Deal versus Share-Deal
in: KreditPraktiker, FCH (Hrsg.) 11-12/2023